Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Sehr geehrte Mitglieder,

auf den Referentenentwurf zur Verkürzung der RSB des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 13.02.2020 hat die LAG SB Thüringen e.V. mit nachfolgender Stellungnahme reagiert und begrüßt dabei die überwiegend positiven Veränderungen, hinterfragt zugleich kritisch die Verlängerung der Sperrfrist.

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