Nachfolgend der Aufruf des Sprechers der AGSBV Roman Schlag sowie Ausfüllhinweise, zusammengestelllt vom AK Girokonto
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) beschäftigt uns in der Praxis der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung seit vielen Jahren - was kann bescheinigt werden, wann sind die Gerichte oder Behörden zuständig und tun sie ihre Arbeit auch oder warum verweigern die Kreditinstitute in so großer Zahl die Umwandlung eines Kontos im Minus? Die Reform 2021 hat viele Probleme gelöst (z.B. drei Monate Ansparübertrag), aber viele neue geschaffen.
Das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) wird nun die Vorschriften evaluieren, das heißt auf Wirksamkeit überprüfen. Verschiedene Beteiligte werden befragt - Kreditinstitute, Sozialleistungsträger und auch die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.
Das ist für uns eine sehr wichtige Gelegenheit, die wertvollen Erfahrungen aus der Beratungspraxis an das BMJV zu spiegeln und damit Einfluss zu nehmen auf zukünftige weitere Reformen.
Die Befragung bei den Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen wird im Auftrag des BMJV von destatis durchgeführt und findet ausschließlich online statt. Wir waren mit destatis in Kontakt und verteilen nun den Link zur Befragung hier:
Die Befragung kann über den folgenden Link abgerufen werden:
Wir bitten sehr um Unterstützung und rege Teilnahme!
Am sinnvollsten wäre eine Antwort pro Beratungsstelle nach Rücksprache im Team! Die Gelegenheit, Freitextfelder zu füllen und insbesondere am Ende weitere Hinweise an das BMJV aufzunehmen, sollte breit genutzt werden.
Eine Teilnahme ist bis zum 19. September 2025 möglich.
Beigefügt übersenden wir ein Anschreiben des BMJV sowie ein Schreiben von destatis mit Kontaktmöglichkeiten, falls es Nachfragen oder Probleme mit der Befragung geben sollte.
Herzliche Grüße aus Aachen
Roman Schlag
Sprecher der AG SBV